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Personalüberlassung durch Verein,Zweckbetrieb,§ 55 AO

Ein gemeinnütziger Verein ist Mieter eines Gebäudes (Vermieter = Vereinsmitglied).Der Verein zahlt für die Räumlichkeiten eine monatliche angemessene Miete.Nun finden dort im Gebäude Bauarbeiten von Mitarbeitern des Vereins in Eigenleistungen statt (es handelt sich um Personen, die ein freiwilliges  soziales Jahr leisten).Der Verein will nun die Arbeitsstunden mit der Miete verrechnen. Im Ergebnis betreibt der Verein eine „Arbeitnehmerüberlassung“. Der Vermieter hätte bei der Verrechnung der Stunden dann Bauaufwand, den er steuerlich absetzen kann, aber auch in der gleichen Höhe Mieteinnahmen.Es stellen sich aus Sicht des Vereins folgende Fragen:Sind die Leistungen des Vereins aus der „Arbeitnehmerüberlassung“ noch Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Müsste der Verein die Stunden abrechnen mit einem Stundensatz, wie bei fremden Dritten üblich? Würde für die Arbeitnehmerüberlassung Umsatzsteuer entstehen, bei Zweckbetrieb 7 %, sonst 19 %? Wäre die Arbeitnehmerüberlassung des Vereins evtl. ein Problem für die Gemeinnützigkeit?
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