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§§ 39,352 AO,§§ 179,180 AO,Einspruchsbefugnis des Empfangsbevollmächtigten

Die Mandantin ist eine KG. Im Jahre 2015 fanden Gesellschafterwechsel statt. Empfangsvollmacht für den Steuerberater der KG wurde lediglich von den aktiven Gesellschaftern erteilt, die ausgeschiedenen, nicht mehr aktiven Gesellschafter gaben keine Zustellungsvollmacht.Haben die ausgeschiedenen Gesellschafter auf Grund der nicht von ihnen erteilten Zustellungsvollmacht gegen den bereits bestandskräftigen Bescheid ein Einspruchsrecht?
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