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§ 351 II AO,Einheitswertbescheid,Kaufpreisaufteilung

Unser Mandant hat im Jahr 2017 eine Wohnung gekauft. Diese wurde vom Mandanten neu vermietet; zu diesem Zweck wurde eine Kaufpreisaufteilung vorgenommen. Es erfolgten jedoch durch unseren Mandanten keine baulichen Änderungen im Vergleich zum Vorbesitzer. Da die vermietete Wohnung an einem anderen Ort gelegen ist, wurde nach der Kaufpreisaufteilung eine Kontrollmitteilung an das für die Grundsteuer zuständige FA übermittelt. Das FA, welches für die GrSt zuständig ist, beabsichtigt, den GrSt-Bescheid zu ändern. Ist dies verfahrensrechtlich möglich, da keine baulichen Änderungen erfolgten und bereits ein GrSt-Bescheid an unseren Mandanten erging?
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