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offenbare Unrichtigkeit,§ 129 AO

Der EST Bescheid 2012 ist am 22.09.2014 ergangen. Im Jahr 2012 hat mein Mandant eine weitere ETW gekauft. Der Kaufpreis ist im März bezahlt worden. In der Zeit von März bis Mai wurde renoviert und ab Juni 2012 vermietet.(Anzeigen über Mietsuche waren als WK angegeben) In den Unterlagen an das Finanzamt habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass die erste Vermietung ab Juni 2012 erfolgt war. Eine Kopie des Mietvertrags lag bei. Beim Kopien der Mietaufstellung aus einer anderen Wohnung habe ich aus Unachtsamkeit Mieten ab Jan. 2012 eingetragen, obwohl auch auf dieser Aufstellung notiert war, das die Vermietung ab Juni 2012 erfolgt war. Dem Sachbearbeiter beim Finanzamt ist dieser Fehler ebenfalls nicht aufgefallen. Erst jetzt hat mein Mandant gesehen, dass von mir Mieten aufgeführt waren, wo er das Objekt noch nicht besessen hat. (Der Kaufpreis wurde im März bezahlt!) Kann eine Berichtigung nach § 129 AO in diesem Fall gestellt werden?
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