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Insolvenz,Überschuldung

Eine GmbH ist handelsrechtlich mit 80 TEUR überschuldet. Für die Gesellschafter-Geschäftsführerin existiert eine Pensionsrückstellung, welche saldiert mit der Versicherung 192 TEUR beträgt. Die Frage ist, ob die Gesellschafterin mit der Rückstellung im Rang zurücktreten kann, um der Überschuldung entgegenzuwirken.
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