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Erhöhung Pensionszahlung,Abfindung in einem Betrag,Verdeckte Gewinnausschüttung

Unser Mandant war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Diese wurde liquidiert. Die Pensionszusage wurde in eine UG übernommen. Gleichermaßen wurde die ausgezahlte Versicherungssumme aus der Rückdeckungsversicherung auf die UG übertragen. Nunmehr wird monatlich die vereinbarte lebenslange Rente aus dem angesparten Versicherungskapital lohnsteuerpflichtig ausbezahlt. Unsere Frage hierzu:Kann die Rentenauszahlung im Laufe der Jahre erhöht werden? Inflationsbedingt oder bedingt durch einen höheren oder zu haltenden Lebensstandard? Wenn ja, bedarf es einer Vereinbarung? Ca. 5 % höhere Zahlung als bisher z.B. pro Jahr?Unser Mandant möchte die Rentenzahlungen evtl. einmalig ablösen, um die Abschluss- und Publizitätskosten zu sparen, dies bedeutet die Auszahlung des vorhandenen Kapitals und die Einleitung der Liquidation der UG. Ist dann die Lohnsteuer etc. sofort fällig bei Einleitung der Liquidation?Was wäre, wenn das angesparte Kapital aus der Versicherung restlos ausbezahlt ist, aber der Anspruch noch weiterhin besteht? Ist dann eine Zwangsliquidation vorhanden?
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