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Nahestehende Person n. § 1 Abs. 2 AStG,Ausländischer Gesellschafter

Es soll eine deutsche GmbH gegründet werden, an der die Kapitalgesellschaft aus Bosnien-Herzegowina zu 76 % beteiligt ist. Zu 24 % ist ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger beteiligt. Dienstleistungen und Waren werden aus dem Ausland von der Muttergesellschaft bezogen und in Deutschland vertrieben. Was ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht zu beachten?
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