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§§ 3 ff. UmwStG,Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen,Steuerliche Rückwirkung nach § 2 UmwStG in Anlehnung an das Handelsrecht

A GmbH 1 kauft am 1.1.2022 B GmbH 2 zu AK 400 T€. B GmbH 2 wird im April 2022 umgewandelt in B KG 2. GmbH 1 verkauft im August 2022 die B KG 2 an ihre Tochtergesellschaft UG 1 zum Preis von 400 T€ (Unternehmergesellschaft; Kapitalgesellschaft). Zwischen GmbH 1 und UG 1 wird im Mai 2022 eine körperschaftsteuerliche Organschaft errichtet. Fragen: a.) Führt die Umwandlung von der GmbH in die KG abgesehen von § 7 UmwStG zur Aufdeckung von stillen Reserven bzw. steuerlichen Konsequenzen?! b.) Kann die Umwandlung rückwirkend zum 1.2.2022 vorgenommen werden?! c.) Kann durch den Verkauf der B KG 2 durch die A GmbH 1 an die UG 1 (A GmbH 1 verkauft B KG 2) ein Potenzial zur Abschreibung in einer Ergänzungsbilanz gehoben werden?! Das Eigenkapital der B KG 2 beträgt 25 T€.
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