Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 UmwStG,Steuerlicher Übertragungsstichtag und Umfang des einzubringenden Betriebsvermögens

Unsere Mandantin betreibt seit vielen Jahren einen mobilen Pflegedienst in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Nun soll parallel zu dem mobilen Pflegedienst auch ein stationärer Pflegedienst angeboten werden. Hierzu wurde im Juni 2021 ein Gebäude angeschafft, welches seither umfangreich umgebaut wird für den stationären Pflegedienst. Ein Teil des Gebäudes wird ab dem 01.01.2022 vom mobilen Pflegedienst genutzt für die Verwaltung und für Schulungszwecke. Der stationäre Pflegedienst wird frühestens Mitte 2022 starten können, wenn die Umbauarbeiten abgeschlossen sind. Der mobile und der stationäre Pflegedienst soll in der Rechtsform einer GmbH fortgeführt werden. Hierzu soll die Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt werden. Das Gebäude ist für den stationären Pflegedienst zweifelsfrei als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen. Für den mobilen Pflegedienst ist dies noch unklar. Evtl. ist spätestens ab der Nutzung des Gebäudes als Büro- und Schulungsraum durch den mobilen Pflegedienst das Gebäude ab dem 01.01.2022 ebenfalls als wesentliche Betriebsgrundlage des mobilen Pflegedienstes anzusehen. Da das Betriebsgebäude nicht mit in die GmbH eingebracht werden soll, könnte der Tatbestand der wesentlichen Betriebsgrundlage im Zeitpunkt des Übertragungsstichtags ein Umwandlungshindernis darstellen. Ab der Nutzung bzw. Verpachtung an die GmbH ist von einer steuerrechtlichen Betriebsaufspaltung auszugehen. Die rückwirkende Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH vor der Anschaffung des Gebäudes scheitert am ausreichenden Eigenkapital der Einzelfirma. Alternativ wird nun eine Bargründung mit späterer Ausgliederung zur Aufnahme auf den 31.12.2021 geprüft. Als weitere Alternative wäre jedoch der Mantelkauf zu prüfen. Hier würde unsere Mandantin einen GmbH-Mantel erwerben, der bereits zum 01.01.2021 bzw. vor dem 01.06.2021 bestanden hat. Darauf würde sie nun die Einzelfirma rückwirkend auf den 01.06.2021 ausgliedern zur Aufnahme. Fragen: 1) Ist die rückwirkende Ausgliederung zur Aufnahme möglich, obwohl unsere Mandantin zum (rückbezogenen) Übertragungsstichtag noch GmbH-Gesellschafterin war? 2) Ist damit die Problematik der wesentlichen Betriebsgrundlage des Gebäudes gelöst, da der Übertragungsstichtag vor der Anschaffung des Gebäudes liegt? 3) Wird evtl. ein Entnahmetatbestand mit der Ausgliederung zur Aufnahme verwirklicht, da die GmbH-Anteile im Anschaffungszeitpunkt als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen sind?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen