Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Sperrfrist,Treuhandverhältnis,schädliches Ereignis

Der Mandant betreibt ein Einzelunternehmen. Dieses bringt der Mandant zum 01.01.2022 nach § 20 UmwStG in eine vorher neu gegründete GmbH gegen Sachkapitalerhöhung ein. Es wird der Antrag auf Buchwertfortführung gestellt. Es kann unterstellt werden, dass die Einbringung ordnungsgemäß steuerneutral erfolgt ist. Im Laufe des Jahres 2022 setzt der Mandant einen Dritten (Ehegatten) als Treuhänder für seine GmbH-Anteile ein. Hintergrund: Damit wird der Mandant sozialversicherungsrechtlich anhängig beschäftigt und er kann in die gesetzliche Krankenversicherung bei Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze wechseln. Bisher ist der Mandant privat krankenversichert. Frage: Löst die treuhänderische Übertragung eine Verletzung der Sperrfrist gemäß § 22 UmwStG aus, so dass nachträglich für die Einbringung ein Einbringungsgewinn versteuert werden muss? Oder handelt es sich hierbei um einen nicht schädlichen Vorgang, da das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber (= Mandant) verbleibt, § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen