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Einbringung EU in GmbH,Voraussetzungen,§ 20 UmwStG

Mein Mandant beabsichtigt, sein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Das Einzelunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen. Das Einzelunternehmen soll im Wege der Sachgründung eingebracht werden. Alle wesentlichen Bestandteile des Einzelunternehmens werden übertragen. Was ist erforderlich, um die Steuerneutralität zu erreichen? Ist hier ein Sachgründungsbericht erforderlich? Ist dieser Sachgründungsbericht bereits bei der notariellen Beurkundung vorzulegen? Kann das Einzelunternehmen rückwirkend zum 01.01.2022 umgewandelt werden?
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