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§ 20 UmwStG,Barkapitalerhöhung,Sachagio

Eine Mandantin, die mehrere Kindertagesstätten betreibt, hat am 11.11.2021 eine GmbH gegründet. Bargründung mit 25.000 €, Einzahlung 12.500 €. Nun soll am 16.12.2021 das Einzelunternehmen zu Buchwerten eingebracht werden, Besitzübergang ab 31.12.2021 um 24.00 Uhr. Ich prüfe gerade den notariellen Vertragsentwurf zur Einbringung, bei der eine Barkapitalerhöhung von 1 € vorgenommen und das Einzelunternehmen mit einem Aufgeld (Agio) eingebracht wird. Fragen hierzu: 1. Das Stammkapital ist dann anschließend 25.001 €. Das Aufgeld soll in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Könnte es aber nicht auch auf das Verrechnungskonto zur späteren Entnahme eingestellt werden? Ist in beiden Fällen die Buchwerteinbringung gewährleistet? 2. Es muss versichert werden, dass der Wert des Einzelunternehmens nicht negativ ist. Hier ist der gemeine Wert (ca. 15 T€), nicht der Buchwert (ca. 0 €) gemeint, oder? Darf das Buchkapital daher ggf. auch negativ sein? 3. Der Notar hat dann auch noch vereinbart, dass der Erwerber (die GmbH) auch noch zu entrichtende private Steuernachzahlungen übernimmt. Sollte dies nicht gestrichen werden bzw. ist dies schädlich?
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