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Österreich,Homeoffice,Arbeitnehmer

Unser Mandant hat bis August 2019 einen Wohnsitz in Deutschland.Im September 2019 zieht er aus privaten Gründen nach Wien. Der Wohnsitz in Deutschland wird aufgegeben.Von Wien aus wird er weiterhin für seinen deutschen Arbeitgeber im Home Office (in Wien) arbeiten. Der deutsche Arbeitgeber hat keine Betriebsstätte in Österreich. Unser Mandant hat nicht die Absicht, in regelmäßigen Abständen in Deutschland bei seinem Arbeitgeber tätig zu werden. Er wird lediglich von zu Hause aus (Wien) arbeiten.Unserer Meinung nach ist unser Mandant im Jahr 2019 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In dem Jahr 2020 ist er in Deutschland nicht unbeschränkt, sondern ggf. mit seinen inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG muss dann evtl. noch geprüft werden).Wie werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland in den Jahren 2019 und 2020 versteuert bzw. in welchem Land gilt die Arbeit als ausgeübt?
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