Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einzahlung,türkische,Rentenversicherung

Unser Mandant ist in Deutschland wohnhaft und berufstätig und hat im Jahr 2017 94.800,00 TL in die staatliche türkische Rentenversicherung (SSK4A) eingezahlt.Es handelt sich somit um die Nachentrichtung von Rentenbeiträgen für Beitragszeiten im Ausland. Das Finanzamt Landshut hat die Einzahlung nicht als Sonderausgaben anerkannt, da sie nicht mit steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Wir bitten um Prüfung.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen