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Wegzug,Schweiz

S mit Wohnsitz in D im Inland, unbeschränkt steuerpflichtig, betreibt seit 1997 im Inland ein Konstruktionsbüro. Auf Betreiben seines Hauptauftraggebers, der Fertigungsstätten in D und CH unterhält, gründet er in 2013 in CH eine GmbH nach Schweizer Recht (CH-GmbH). In der Folgezeit arbeitet er teilweise in CH für die Schweizer Kunden und teilweise in seinem inländischen Betrieb in D. In der CH-GmbH lässt er sich keine Bezüge oder Dividenden auszahlen, sondern thesauriert alle erzielten Gewinne.Mitte 2016 verlegt er aus privaten Gründen seinen Wohnsitz in die Schweiz und ist ab dem VZ 2017 nur noch mit dem inländischen Betrieb beschränkt steuerpflichtig. Im Zuge der Veranlagung 2016 fordert das Finanzamt unter Hinweis auf den § 6 AStG eine Erklärung über den Wertzuwachs der Geschäftsanteile an der CH-GmbH an, um diesen nach § 17 (5) EStG zu besteuern.Fragen:a) Muss S den Vermögenszuwachs seiner Anteile an der CH-GmbH nach § 17 EStG überhaupt versteuern, da die CH-GmH in der Schweiz gegründet wurde und dort schon immer ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung gehabt hat?b) Wenn der Vermögenszwachs in D zu versteuern ist, wird der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt nach dem Stuttgarter Verfahren berechnet?c) Werden dem Stuttgarter Verfahren hierbei die nach Schweizer Recht erstellten Bilanzen der CH-GmbH zugrunde gelegt oder sind an diesen Korrekturen vorzunehmen?d) Kommt auf den ermittelten stpfl. Vermögenszuwachs das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung?
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