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Anteilsvereinigung,Betriebsausgabe

Eine GmbH, Gesellschafter A und B zu ja 50 %, hat im Jahre 2014 ein Grundstück erworben und natürlich für den Kaufpreis Grunderwerbsteuer entrichtet. Im Jahre 2019 hat der Gesellschafter A die Anteile von Gesellschafter B übernommen, so dass er nunmehr zu 100 % Alleingesellschafter der GmbH ist. Das zuständige Finanzamt hat einen Grunderwerbsteuerbescheid an Gesellschafter A erlassen, in dem die volle Grunderwerbsteuer für das Grundstück der GmbH von dem Gesellschafter A gefordert wird.Frage: Ist dies ein Fall des § 1 Abs. 3 GrEStG und ist es richtig, die Grunderwerbsteuer „nochmals“ in voller Höhe einzufordern? Falls dies korrekt ist, wie ist die ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer beim Gesellschafter A, da Steuerschuldner nicht die GmbH, sondern der Gesellschafter A ist?
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