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Abrufarbeit,§ 12 TzBFG,Überschreitung Wochenarbeitszeit 25 % bei Abruf

Ab 01.01.2019 müssen bei Minijobbern die Arbeitszeiten im Voraus vertraglich geregelt werden. Wie kann eine Vereinbarung hinsichtlich einer Abrufarbeit aussehen, wenn diese zwischen 2 Stunden und 15 Stunden wöchentlich schwankt? Somit kommt § 12 TzBfG nicht zur Anwendung.
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