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Gesellschafter-Geschäftsführer,Beherrschung

Folgender Sachverhalt: A und B gründen eine GmbH. A gründete ein Jahr später eine UG, an der er zu 100 % beteiligt ist. Jetzt kauft die UG den Anteil von B (Gesellschaftszwecke der UG ist das Halten von Beteiligungen). Wieder ein Jahr später verkauft A seinen Anteil an der GmbH an die UG. Zwischenzeitlich wurde in der GmbH ein Fremd-Geschäftsführer eingestellt – neben A als Gesellschafter-Geschäftsführer.Frage: Nachdem die UG nun 100 % der GmbH-Anteile hält, hat A noch den Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers (über die UG), oder ist er nur noch wie ein Fremd-Geschäftsführer zu behandeln?
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