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Architekt,gewerbliche Einkünfte,Trennung

Ein Betrieb führt folgende Tätigkeiten zu folgenden Prozentsätzen aus: 1. Honorarleistungen für die haustechnische Projektierung von Bauvorhaben. Hier ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu 60 %. 2. Honorarleistungen für die betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Handwerksunternehmen; dies ausschließlich im Bereich Marketing und Coaching von Mitarbeitern und Führungskräften zu 30 %. 3. Vermittlungstätigkeit für die Vermittlung von Aufträgen im Dienstleistungssektor des Bauhauptgewerbes zu 2 %. 4. Dienstleistungstätigkeit im technischen Bereich zu 8 %. Die Positionen 3. und 4. = zusammen 10 % entfallen somit auf den gewerblichen Sektor und zusammen 90 % auf den freiberuflichen. Erzielt der Betrieb nun freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte?
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