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Industriemeister,Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit

Mein Mandant ist Industriemeister.Seit 15 Jahren ist er selbständig tätig und kontrolliert für Unternehmen die Fertigstellung von großen Anlagen sowie damit zusammenhängende Prozesse.Meines Erachtens ist dies eine Tätigkeit, die der eines Ingenieurs ähnlich ist und damit eine solche nach § 18 EStG darstellt.So ist dies auch dem Finanzamt gegenüber kommuniziert.Das Finanzamt möchte nun eine genauere Begründung.Liege ich mit meiner Ansicht richtig?Falls ja, bitte ich um Begründung nebst Fundstellen.
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