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§ 15 III Nr. 1 EStG,Infizierung,Vermögensverwaltung

Sachverhalt:In einer Geimschaftspraxis sind vier Ärzte (A, B, C, D) in der Rechtsform einer GbR in angemieteten Räumen tätig. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG, es werden ausschließlich freiberufliche Einkünfte erzielt.Der Gesellschafter A will nun eine eigene freiberufliche Tätigkeit als Betriebsarzt neben der GbR (an der er weiterhin beteiligt bleibt und für die er weiterhin mit etwas geringerem Anteil tätig ist) gründen. Die eigene freiberufliche Tätigkeit plant er, in den Räumen der Gemeinschaftspraxis auszuführen. Hierzu soll die GbR (deren Gesellschafter auch A ist) an den Gesellschafter A zeitweise die Gemeinschaftsräume, -geräte und -personal vermieten.Frage:1. Kann durch die Vermietung der GbR an den Gesellschafter A eine gewerbliche Tätigkeit der GbR entstehen mit der Folge der Abfärbung der Gewerblichkeit auf die gesamte Ärztegemeinschaft?2. Falls eine Abfärbung bei der Frage zu 1. resultieren sollte, durch welche Gestaltung könnte diese vermieden werden?
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