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Einbringung,Sonderbetriebsvermögen,UmwStG § 24

Sehr geehrte Damen. sehr geehrte Herren, Mandant möchte zur Absicherung einer seit Jahren bestehenden Betriebsaufspaltung eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG gründen. Müssen neben der Immobilie auch die Anteile an der Betriebs-GmbH mit eingebracht werden? Oder können diese auch im Sonderbetriebsvermögen II ausgewiesen werden? Vielen Dank Herbert Wilms
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