Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gewillkürtes Betriebsvermögen,Voraussetzung der Entnahme

Wir haben einen Mandanten der eine Schreinerei betrieben hat, dort sind seine Räumlichkeiten im Einzelunternehmen als notwendiges BV aktiviert. die Schreinerei wurde als Hausmeister Dienst umgestellt, die Räumlichkeiten an einen anderen Unternehmer vermietet. Also werden diese nicht mehr selbst genutzt. Der Mandant möchte nun , die Räumlichkeiten als Wohnraum an private Leute vermieten. Die Räumlichkeiten haben erhebliche stille Reserven. Wir sind der Meinung ,dass wir nach wie vor gewillkürtes BV haben , egal ob der Mdt es an gewerblichen vermietet oder an private Leute. Ist das so richtig wie wir denken ?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen