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Formwechsel,GmbH in KG,Verlustvorträge

Wir möchten eine bestehende GmbH in einer GmbH & Co. KG formwechseln. Die bestehende GmbH soll nach dem Formwechsel die KG bilden. Eine neu zu gründende GmbH wird an der KG mit einem Prozent beteiligt und übernimmt als Komplementärin die Haftung. Der bisherige Alleingesellschafter der (alten) GmbH wird nachher zu 99 % Kommanditist der KG. Ihm wird auch die neu zu gründende GmbH gehören. Fragestellung: Gehen bei dem Formwechsel die Verluste der GmbH unter bzw. was geschieht mit den Verlusten? Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Gewinn im Rahmen der Umwandlung entstehen wird. 
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