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Werbungskosten,Entfernungspauschale,§ 9 EStG

Der Geschäftsführer A einer GmbH wurde auf einer beruflich veranlassten Fahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt.Der Pkw befindet sich im Privatvermögen des A (Fahrtkosten werden über Reisekostenabrechnungen mit der GmbH abgerechnet); ein Gehalt an A wird nicht ausbezahlt.Können die entstandenen Unfallkosten in der GmbH in irgendeiner Weise berücksichtigt werden (z.B. als Erstattung oder als Sonderreisekosten), oder können die Kosten in der privaten Steuererklärung des A angesetzt werden?
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