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Weiterbildungskosten,Sonderausgaben,§§ 9,10 EStG

Arbeitnehmer in mittlerer Führungsebene macht auf eigene Kosten ein Coaching mit der Bezeichnung Walk & Talk Coaching. Im Coaching werden diverse Themen besprochen wie z.B. Mitarbeiterführung, Umgang mit Vorgesetzten und Vorstand und Weiterentwicklung der Firma und der eigenen Person.Der Abzug von Werbungskosten geht ins Leere, da die Werbungskosten inklusive Coaching unter 1.000 EUR wären.Das Finanzamt lehnt den Ansatz von Sonderausgaben ab mit Verweis auf BFH vom 28.08.2018 zu § 12 EStG Rn. 8. Wir wollen den Abzug von Sonderausgaben durchsetzen. Wie können wir argumentieren?
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