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§ 10c Satz 1 EStG,§ 26a Abs. 2 Satz 2 EStG,Zurechnung von Sonderausgaben bei Einzelveranlagung und § 10c EStG

Gemäß § 26a Abs. 2 S. 2 EStG können Sonderausgaben auf Antrag hälftig den Ehegatten zugeordnet werden. Wenn tatsächlich nur ein Ehegatte Sonderausgaben, z. B. Spenden, getragen hat und der Antrag gestellt wird, wie verhält es sich dann mit dem Pauschbetrag i.H.v. 36 Euro nach § 10c EStG? Bekommt derjenige Ehegatte, der tatsächlich keine eigenen Sonderausgaben getragen hatte und diese nur wegen des Antrages erhält, zusätzlich zu den hälftigen Sonderausgaben noch den Pauschbetrag dazu? Ein solcher Steuerbescheid liegt aktuell vor. Dort heißt es:„eigener Sonderausgaben-Pauschbetrag“: 36 Euro„abziehbare Zuwendungen von Ihrem Ehegatten“ = 812 EuroBei dem Ehegatten, der die Aufwendungen tatsächlich geleistet hat, ist kein Pauschbetrag gem. § 10c EStG in der Veranlagung enthalten.
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