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Nachträgliche Herstellungskosten,Neuberechnung Abschreibung,§ 255 Abs. 2 HGB

Ein Mandant vermietet eine Immobilie. Im EG befindet sich eine Arztpraxis, im 1. OG Wohnungen. Einkommensteuerlich sind das zwei verschiedene Objekte, degressive Gebäude-AfA. Der Gebäudeteil Praxis wurde vor Jahren zu einer Praxis umgebaut, die damaligen Umbaukosten wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, es besteht noch ein – geringer – Restbuchwert der Umbaukosten. Jetzt werden die Praxisräume zu Wohnungen umgewandelt und dann als Wohnungen vermietet. Die Umbaukosten sind ungefähr genauso hoch wie die früheren Herstellungskosten der Wohnungen im 1. OG. Meines Erachtens sind die Umbaukosten wegen der Nutzungsänderung grundsätzlich Herstellungskosten.Frage 1: Sind die Umbaukosten der bisherigen Wohnungsnutzung (bisher nur im 1. OG) als nachträgliche HK zuzurechnen, oder entsteht ein neues eigenständiges Wirtschaftsgut?Frage 2: Falls in Frage 1 nachträgliche Herstellungskosten zu bejahen ist, entsteht aufgrund der Höhe der Maßnahmen (neues Gepräge) ggf. ein komplett neues Wirtschaftsgut Wohnungsvermietung, bestehend aus EG und 1. OG?Frage 3: Kann die noch vorhandene Altsubstanz des früheren Praxisumbaus komplett auf 0 abgeschrieben werden, nachdem diese Baumaßnahmen ja komplett nicht mehr vorhanden sind?
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