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Forstwirtschaft,Kalamitätsnutzung

Sachverhalt:Mandant verkauft Holz, welches er selbst geschlagen hat, und er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Absatz 3 EStG.Pauschaler Betriebsausgabenabzug i.H. von 55 % auch bei Kalamitätsholz oder gelten da Sonderregelungen?
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