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Verschmelzung,steuerbar

A-GmbH ist zu 51 % und B-GmbH zu 49 % an der C-GmbH beteiligt. Die C-GmbH hält 100 % der Anteile an der D-GmbH. Die D-GmbH hält Grundbesitz in Deutschland. Es ist angedacht, die C-GmbH im Rahmen eines „Down Stream Mergers“ auf die D-GmbH zu verschmelzen, so dass im Anschluss die A-GmbH 51 % und die B-GmbH 49 % an der D-GmbH halten. Frage: Löst die Verschmelzung GrESt bei der D-GmbH aus (insbesondere auch unter Berücksichtigung des neuen § 1 (2b) GrEStG)?
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