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§ 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ErbStG,Nutzungsänderung,Behaltensregelung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Mein Mandant erbte im April 2018 von seiner Schwester einen 1/4-Anteil an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, welches im Steuerbescheid gem. § 13a ErbStG komplett steuerfrei gestellt wurde. Einige Jahre zuvor erbte er bereits 1/4 von seinem Vater, sodass nunmehr ein Anteil von 1/2 vorliegt. Die Bewertung im Erbgang nach der Schwester erfolgte im vereinfachten Bewertungsverfahren. Die Flächen sind bis dato an einen Zusammenschluss von Landwirten verpachtet. Nun ergibt sich die Möglichkeit, die Flächen neu zu verpachten und einer Gesellschaft zum Zweck der Errichtung von großen Solarflächen zu überlassen. Meine Frage hierzu: Ist diese Nutzungsänderung schädlich in Bezug auf die Steuerfreistellung in der Erbschaftsteuer?
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