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Schenkungsteuer,Veräußerungspreis,Niedrigerer Wert

Im Rahmen einer Schenkungsteuererklärung muss ich die Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts ausfüllen. Es liegt ein Verkauf eines identischen Teils des Grundstücks mit einem fremden Dritten vor. Damit ist der Verkehrswert bekannt. Im Formular zur Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für das Grundstück ist eine Zeile für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Kaufpreisnachweis vorgesehen. Datev verweigert allerdings den Ausdruck des Formulars, wenn ich nicht umfangreiche Angaben mache, die für die Bewertung notwendig sind, z.B. Bruttogrundfläche, Ausstattungsgrade etc. Meine Frage: Ist es notwendig, diese Angaben dem Finanzamt vorzulegen, wenn sich doch der Wert im Ergebnis nach dem Verkehrswert, den ich anhand des Verkaufspreises belegen kann, richtet? Oder ist der Nachweis durch den Kaufpreis nicht ausreichend, weil es sein kann, dass die Bewertung im Sachwertverfahren zu einem niedrigeren Ergebnis führt? Der Mandant selbst möchte den Verkehrswert, der durch den Kaufpreis, ermittelt wurde, ansetzen. Er möchte keine unnötigen Kosten generieren, weil es bereits bei dem bekannten Wert zu keiner Steuer kommt.
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