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Ferienwohnungen,Verwaltungsvermögen,§ 13b ErbStG

Ein Mandant besitzt zwei Häuser. Das erste wird zu 100 % als Ferienhaus (kurzfristige Vermietung mit sechs Wohnungen) genutzt, das zweite wird zur Hälfte als Ferienhaus (zwei Wohnungen) vermietet und die andere Hälfte wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Falle einer Erbschaft geht alles auf seinen einzigen Sohn (Alleinerbe) über. Handelt es sich hier um begünstigtes Vermögen oder schädliches Verwaltungsvermögen? Greift hier der Verschonungsabschlag in Höhe von 85 %? 
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