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§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F.,§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Verzicht auf Restvolumen einer dauernden Last

Mit Vertrag aus dem Jahre 2002 übertrug der Vater V 49 % seiner GmbH-Anteile schenkungsweise auf seinen Sohn S. Dieser hatte zuvor bereits 51 % der Anteile gehalten. Es wurde eine dauernde Last in Höhe von monatlich 800 € vereinbart, welche bis zum 31.12.2017 bezahlt, vom Sohn als Sonderausgaben und vom Vater versteuert wurde. Vater und Sohn kamen im Jahr 2018 überein, die Zahlung einzustellen. Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Ist der Verzicht eine Schenkung von V an S?
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