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Lohnsteuer,Steuerfreiheit Zusatzleistungen,Inbound

Ein bosnisches Bauunternehmen unterhält eine Betriebsstätte in D. Es werden Arbeitnehmer von dort nach D für die Zeitdauer von sechs bis max. 24 Monaten entsandt. Die Arbeitnehmer haben ihren Wohnsitz in Bosnien und wohnen während der Zeit in D in Sammelunterkünften, die allerdings der Arbeitgeber nicht selbst stellt. Die Arbeitnehmer organisieren dies viel mehr selbst und zahlen auch selbst ausgehandelte Preise an fremde Vermieter. Der Arbeitgeber hat keine Information über die anfallenden Mietkosten.Das Unternehmen hat von der Arbeitsagentur strenge Vorgaben, wie die Arbeitnehmer entlohnt werden müssen. Unter anderem müssen den Arbeitnehmern monatlich pro Kopf € 470,– für „Unterkunft und Verpflegung“ (netto) ausgezahlt werden. Die Frage ist, ob eine steuerfreie Auszahlung nach dem geltenden deutschen Reisekostenrecht möglich ist. Kann z.B. die Übernachtungspauschale von € 20 pro Nacht als Argument herangezogen werden oder geht dies nicht, weil die Entsendung mehr als drei Monate dauert und damit wohl danach keine „Dienstreise“, sondern nur noch eine doppelte Haushaltsführung vorliegt?
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