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Tankgutscheine,Freigrenze Euro 44,00,§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG

Wir haben einen neuen Mandanten übernommen und dieser teilte uns mit, dass die Mitarbeiter Tankgutscheine erhalten.Bei der Bearbeitung der Finanzbuchhaltung für den ersten Monat stellte sich die Situation wie folgt dar:Die Mitarbeiter reichen Tankbelege ein und versehen diese mit ihrem Kürzel. Die Beträge der Tankbelege belaufen sich auf zwischen 43,00 EUR und 55,00 EUR, immer unterschiedlich. Die Beträge werden weder über die Bank noch die Kasse ausgezahlt.Bei der Bearbeitung des Jahresabschlusses des Vorjahres auf Basis der Finanzbuchhaltung des Vorberaters ist aufgefallen, dass die „Tankgutscheine“ über die Lohnabrechnung abgerechnet und scheinbar auch mit der Gehaltsauszahlung gezahlt wurden. Die entsprechenden Buchungen mit monatlich EUR 44,00 pro Mitarbeiter sind über eine Schnittstelle aus dem Lohnprogramm in die Finanzbuchhaltung übergeben und entsprechend auf das Konto „Sachzuwendungen und Dienstleistungen an AN“ verbucht worden.Für uns stellt sich nun die Frage, ob die Tankbelege als Sachbezug auf den Bruttolohn steuer- und sozialversicherungsfrei draufgeschlagen und mit dem Nettolohn dann entsprechend auch ausgezahlt werden können, oder ob es sich bei dieser Vorgehensweise um Barlohn handelt und dies somit voll steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
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