Gewinnausschüttung,Leistungen der Gesellschaft
Meine Mandantin ist eine GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der M ist. Um einem drohenden Verwahrentgelt zu entgehen, hat M im Dezember 2018 € 200.000,00 vom Girokonto der GmbH auf das Privatkonto von sich und seiner Ehefrau umgebucht. Das Geld liegt hier noch immer unangetastet. Zu dem Übertrag auf das Privatkonto gibt es keinen Beschluss. FRAGE: Kann dieser Mangel durch die im Vordergrund stehende Überlegung des Geschäftsführers, Verwahrentgelt zu umgehen, geheilt werden? Die Umbuchung auf ein GmbH-Konto hätte ja ebenfalls Verwahrentgelt ausgelöst.