Unbeschränkte Steuerpflicht,Ausländischer Arbeitgeber,Lohnversteuerung
Es geht um eine belgische Firma ohne Sitz im Inland, die aber Arbeitnehmer beschäftigt, die in Deutschland wohnen und auch tätig sind (im Vertrieb). Grundsätzlich ist meines Wissens auch für die Rentenversicherungsbeiträge von freiwillig oder privat versicherten Arbeitnehmern der Rechtskreis der Krankenkasse zuständig, wo die Firma ihren Sitz hat. Wie ist es aber, wenn die Firma gar keinen Sitz in Deutschland hat und auch keine Zweigniederlassung, sondern nur Beschäftigte in Deutschland? An welchen Rechtskreis müssen die Beiträge abgeführt werden?