Fahrrad,E-Bike,Bike
Für uns stellt sich die Frage, ob auf die lohnsteuerfreie Überlassung von Fahrrädern an AN i.S.d. § 3 Nr. 37 EStG Umsatzsteuer anfällt. Wenn ja, welche Bemessungsgrundlage kann herangezogen werden? Könnte dieses Thema irgendwie umgangen werden, wenn die Vorsteuer auf die Räder NICHT abgezogen wird?