Umsatzsteuer,Organschaft,USt-IdNr.
Mein Mandant betreibt ein Einzelunternehmen (Handel). Des Weiteren möchte er eine UG gründen (100 % Anteile). Er wird Geschäftsführer. Die UG kauft Waren vom Einzelunternehmen und verkauft diese über Amazon und eBay weiter. Nach deutschem Steuerrecht liegen die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Das Einzelunternehmen hat bereits eine USt-IdNr. und ist auch in den EU-Ländern, wie Frankreich, Polen etc., umsatzsteuerlich registriert und führt Umsatzsteuer an die einzelnen Länder ab. Wenn die neu gegründete UG im EU-Land steuerpflichtige Umsätze tätigt, werden diese dann unter der jeweiligen USt-IdNr. des Einzelunternehmens (Organträgers) angemeldet und abgeführt, oder greift das Organschaftsverhältnis nur in Deutschland und die UG muss sich eine eigene USt-IDNr. für jedes Land erteilen und dort registrieren lassen?