Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Reverse-Charge-Verfahren,Steuerschuldnerschaft,Vorsteuerabzug

Unser Mandant (Betreiber eines Internet-Blogs) war 2016 und 2017 als Kleinunternehmer tätig. Auf seinen Rechnungen hatte er im Briefkopf seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vermerkt. Auf den Rechnungen ist auch der Vermerk, dass es sich um eine Kleinunternehmerrechnung nach § 19 UStG handelt. Die Einnahmen wurden als Kleinunternehmer gebucht. Im Rahmen einer Prüfung wird die Umsatzsteuer aus den ausländischen (EU-)Leistungen gefordert. Wie ist die Rechtslage? Was hat Vorrang – die Kleinunternehmer-Regelung oder der Briefkopf mit der Steuer-Identifikationsnummer?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen