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Erwerb Grundstück,Geschwister,Steuerbefreiungen

Könnten Sie uns bitte bei folgendem Sachverhalt behilflich sein? Bei unseren Mandanten (A + B) handelt es sich um ein gleichgeschlechtliches Ehepaar. Es handelt sich um keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Es erfolgte eine Heirat nach der neuen gesetzlichen Regelung. A und B möchten zusammen ein Haus kaufen, welches sie schon seit Jahren bewohnen. Die Eigentumsverhältnisse des Hauses gestalten sich aktuell wie folgt: 75 % Vater von B 6,25 % drei Geschwister von B 6,25 % B Eine Erbauseinandersetzung ist laut B bisher noch nicht erfolgt. Der Kaufpreis soll 176.000,00 € betragen. Der Schätzwert des Hauses liegt bei 190.000,00 €. Unsere Fragen: – Variante 1: Der Kauf erfolgt von A + B zusammen, wobei jeder 50 % erwirbt. o Der auf A entfallende Kaufpreisanteil unterliegt zu 100 % der Grunderwerbsteuer. o Inwiefern unterliegt der entfallende Kaufpreisanteil von B der Grunderwerbsteuer?  Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Anteil, welcher B von seinem Vater erwirbt, befreit. Fallen die Anteile der Geschwister auch unter diese Befreiung?  Kann § 3 Nr. 3 GrEStG angewandt werden? – Variante 2: Der Kauf erfolgt von B zu 100 % und B schenkt nach Kauf 50 % an A. o Inwiefern unterliegt der entfallende Kaufpreisanteil von B der Grunderwerbsteuer?  Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Anteil, welcher B von seinem Vater erwirbt, befreit. Fallen die Anteile der Geschwister auch unter diese Befreiung?  Kann § 3 Nr. 3 GrEStG angewandt werden?
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