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inkongruente Gewinnausschüttung,Öffnungsklausel

Sachverhalt: an GmbH sind A + B zu je 50% beteiligt. Beschlüsse sind lt. Satzung mit einfacher Mehrheit zu fassen. Keine Regelungen über die Gewinnverteilung. Frage: unter welchen Voraussetzungen ist eine inkongruente Gewinnausschüttung (A erhält den kompletten Betrag und B gar nichts) möglich? danke
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