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Anrechnungsmethode,schweizerische Vermögensteuer

Wir haben den folgenden Fall: – Person, welche gem. Art. 4 Abs. 1 DBA Deutschland-Schweiz in Deutschland sowie in der Schweiz ansässig ist → Doppelansässigkeit. – Gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA Deutschland-Schweiz (aufgrund des Mittelpunkts der Lebensinteressen) kommt es zu einer DBA-Ansässigkeit in der Schweiz. – Entsprechend kommt es zu einer überdachenden Besteuerung in Deutschland gem. Art. 4 Abs. 3 DBA Deutschland-Schweiz und entsprechender Freistellung/Anrechnung in Deutschland. Die Person unterliegt in der Schweiz kantonaler und Bundeseinkommensteuer, des Weiteren der Schweizer Vermögenssteuer. Sind denn – grundsätzlich – in Deutschland lediglich die kantonale sowie die Bundeseinkommensteuer anrechenbar oder auch die Vermögenssteuern?
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