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Unternehmen,Kleinunternehmer

A war gewerblich tätig und betrieb einen Büroservice. In seinen Ausgangsrechnungen wies er Umsatzsteuer aus. Den Büroservicebetrieb meldete er ab und nahm unmittelbar anschließend eine selbständige Arbeit auf, aus der A mit Einnahmen innerhalb der für Kleinunternehmer geltenden Regelung rechnet. Muss A trotzdem aufgrund seiner vorhergehenden Tätigkeit Umsatzsteuer in dessen Ausgangsrechnungen (AR) ausweisen oder kann er auf die Kleinunternehmerregelung übergehen? Wenn A Umsatzsteuer in seinen Ausgangsrechnungen ausweisen muss, kann er die ihm bereits für dessen Büroservice zugeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weiterhin verwenden, oder muss er eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?
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