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§ 7 I Nr. 1 ErbStG,freigebige Zuwendung,GmbH-Anteil

A ist Gesellschafter (100 %) und Geschäftsführer der B-GmbH. DIe B-GmbH ist eine Hausverwaltung. Handlungsvollmacht hat B. A ist branchenfremd, B hat die Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Geschäfte der GmbH auszuüben. A und B sind verheiratet. Im Ehevertrag ist Gütertrennung vereinbart. Allerdings ist festgelegt, dass im Fall der Scheidung alle Gesellschaftsrechte auf B übergehen und A von B in den Gesellschafterversammlungen vertreten wird. Im Dezember erfolgt die Scheidung. Diese verläuft unharmonisch. Da A die Tätigkeit der GmbH nicht ausführen kann und auch der Tätigkeitsbereich der GmbH circa 400 km entfernt ist, kann A dem B die Handlungsvollmacht nicht ohne weiteres entziehen, so dass A für sich Haftungsgefahren sieht. A will die Anteile nun an B übertragen (im Idealfall gegen ein Entgelt von Euro 50.000,00, ggf. auch unentgeltlich). Der Wert laut vereinfachtem Ertragswertverfahren ist 1 Mio Euro.1.) Ist bereits mit Scheidung B wirtschaftlicher Eigentümer geworden? Wenn ja, ist dies eine Schenkung´(mit Verschonungsabschlag)?2.) Ist in der entgeltlichen/unentgeltlichen Übertragung der Anteile eine Schenkung zu sehen?Könnte man argumentieren, dass die Anteile für A aufgrund der Konstellation (branchenfremd, Entfernung) keinen Wert haben?
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