R 8.5 Abs. 1 Satz 1,Abs. 2 KStR,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,§ 6a EStG,Auszahlung Pensionszusage durch Einmalzahlung
Der 50%ige Gesellschafter-Geschäftsführer hat eine Pensionszusage. Diese ist voll erdient, der Geschäftsführer hat das Pensionsalter bereits erreicht. Nun soll damit die GmbH liquidiert werden kann, die Pensionszusage abgefunden werden. Geplant ist die Abfindung in Höhe des steuerlichen Rückstellungsbetrags zum Abfindungsstichtag. Frage: Kann sich noch zusätzlich eine vGA ergeben, wenn mit dem steuerlichen Rückstellungswert zum Abfindungsstichtag abgefunden wird?