§ 174 Abs. 1 AO,Subjektkollision
Unser Mandant hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in seiner Steuererklärung angegeben und der Bescheid ist rechtskräftig. Diese Einkünfte hätte er nicht versteuern müssen, da sie vom Nießbraucher des Grundstücks (seinem Vater) zu versteuern sind. Der Vater hat seine Steuererklärung für das betroffene Veranlagungsjahr noch nicht abgegeben. Kann der Bescheid des Sohnes noch geändert werden? Nach welcher Vorschrift?