Weiterbelastung Kosten,Ende Umsatzsteuer,Firmen-Pkw
Ein japanisches Unternehmen (MU) hat ein Repräsentanzbüro in DE, welches auch umsatzsteuerlich registriert ist aufgrund der Überlassung von Kfz an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, und entsprechend wurden UVAs abgegeben. Im September 2019 hat MU eine GmbH gegründet und das Rep-Office soll auslaufen. Die GmbH übernahm vom Rep-Office die Arbeitnehmer, den Büroraum und ein Firmenauto. Die Vertragsübernahme des Firmenautos verzögerte sich jedoch, so dass offizielle Vertragsübernahme erst am 15.12.2019 erfolgte. Der Arbeitnehmer der GmbH verwendet das Auto bereits seit Gründung der GmbH. Frage: Die japanische MU muss nun die Rechnung für die Nutzung des Autos an die GmbH stellen. Wie ist dies umsatzsteuerlich zu behandeln?