Wegzug,China
Arbeitnehmer, Wohnsitz per 01.01.2020 in Deutschland, soll von seinem deutschen Arbeitgeber für fünf Jahre nach China entsendet werden. Fragestellung: Wann macht steuerlich ein Umzug am meisten Sinn? Variante 1) Umzug im ersten Halbjahr. Sodann Wohnsitz bis dahin in D, aber kein gewöhnlicher Aufenthalt. In China jedoch über 182 Tage = gewöhnlicher Aufenthalt in China – steuerliche Folgen? Variante 2) Umzug im zweiten Halbjahr. Sodann Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, kein gewöhnlicher Aufenthalt in China – steuerliche Folgen? Variante 3) Abmeldung des deutschen Wohnsitzes per sofort. Übernachtung in Hotels und weitere Auslandseinsätze. Ziel kein gewöhnlicher Aufenthalt in beiden Ländern. Wohnsitz bestand sodann im Januar aber noch – steuerliche Folgen? Der Arbeitnehmer kann den Umzugszeitpunkt frei wählen. Was sollte er hier aus steuerlicher Sicht tun?